Allgemeine Geschäfts­bedingungen 

Inäbnit Reinigungen GmbH

 

Hinweis zur Anwendung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden zusammen mit der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder Einzelvereinbarung die Vertragsgrundlage zwischen der Inäbnit Reinigungen GmbH und ihrer Kundschaft. Abweichende schriftliche Vereinbarungen in der Offerte oder im Einzelvertrag gehen diesen AGB vor.

Die AGB gelten, sobald sie der Kundschaft vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht wurden und der Auftrag schriftlich, elektronisch, mündlich oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung erteilt wird.

 

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB gelten für sämtliche Reinigungs-, Unterhalts-, Fenster-, Umzugs-, Bau-, Grund- und Spezialreinigungen sowie für weitere vereinbarte Facility-Dienstleistungen der Inäbnit Reinigungen GmbH.

Vertragspartnerin ist die Inäbnit Reinigungen GmbH. Angaben zu Sitz, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer ergeben sich aus der Offerte, Auftragsbestätigung oder Rechnung.

 

2. Offerten und Vertragsabschluss

Offerten sind, sofern darin nichts anderes angegeben ist, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Ein Vertrag kommt mit Annahme der Offerte, schriftlicher oder elektronischer Auftragsbestätigung, mündlicher Auftragserteilung oder Beginn der Leistungsausführung zustande.

Offerten beruhen auf den bei der Besichtigung oder Anfrage erkennbaren Verhältnissen. Nicht erkennbare Mehrarbeiten, falsche oder unvollständige Angaben sowie nachträgliche Änderungswünsche werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet.

 

3. Leistungsumfang

Massgebend ist der in der Offerte, Auftragsbestätigung, im Leistungsverzeichnis oder Reinigungsplan beschriebene Umfang. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, gelten als Zusatzarbeiten.

Die Inäbnit Reinigungen GmbH bestimmt die fachgerechte Arbeitsmethode, Reihenfolge, personelle Besetzung sowie die eingesetzten Geräte und Produkte, soweit keine abweichenden Vorgaben vereinbart wurden.

  • Starke Verschmutzungen, Nikotin-, Kalk-, Fett-, Klebstoff-, Farb-, Zement- oder Silikonrückstände können einen erhöhten Aufwand verursachen.
  • Eine vollständige Fleckenentfernung, Geruchsbeseitigung oder Wiederherstellung des Neuzustandes kann nicht garantiert werden.
  • Arbeiten in der Höhe, an empfindlichen Oberflächen oder mit Spezialmaschinen werden nur ausgeführt, wenn die erforderlichen Sicherheitsvoraussetzungen erfüllt sind.

 

4. Mitwirkungspflichten der Kundschaft

Die Kundschaft sorgt rechtzeitig für ungehinderten Zugang, funktionierende Wasser- und Stromanschlüsse, ausreichende Beleuchtung sowie sichere Arbeitsbedingungen. Schlüssel, Badges, Alarmcodes und Zugangsinformationen müssen korrekt und rechtzeitig bereitgestellt werden.

Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, vertrauliche Unterlagen, Medikamente, Waffen, zerbrechliche Gegenstände sowie persönliche oder gefährliche Gegenstände sind vor Arbeitsbeginn zu sichern oder zu entfernen.

  • Empfindliche, vorgeschädigte oder speziell zu behandelnde Oberflächen sind vor Arbeitsbeginn ausdrücklich zu bezeichnen.
  • Haustiere sind so zu sichern, dass Mitarbeitende und Tiere nicht gefährdet werden und die Arbeiten ungehindert möglich sind.
  • Bei Bau- und Umzugsreinigungen müssen die zu reinigenden Bereiche grundsätzlich frei zugänglich und grob geräumt sein.

 

5. Personal und Einsatzorganisation

Die Inäbnit Reinigungen GmbH ist berechtigt, Mitarbeitende einzuteilen, auszuwechseln und bei Bedarf geeignete Hilfspersonen oder Subunternehmen beizuziehen. Die Verantwortung für die vertragsgemässe Leistung bleibt bei der Inäbnit Reinigungen GmbH.

Direkte Zusatzaufträge an Mitarbeitende sind nur verbindlich, wenn sie durch die Geschäftsleitung bestätigt werden. Die Kundschaft darf Mitarbeitende nicht ohne vorgängige schriftliche Zustimmung direkt beschäftigen oder abwerben.

 

6. Termine, Verspätungen und Leistungshindernisse

Vereinbarte Einsatzzeiten sind Richtzeiten, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Fixtermin vereinbart wurde. Verkehrsverhältnisse, vorherige Einsätze, Krankheit, Unfall, Materialausfall oder andere nicht beherrschbare Umstände können zu Verschiebungen führen. Die Kundschaft wird möglichst früh informiert.

Ist die Leistung wegen fehlendem Zugang, gesperrten Räumen, laufenden Bauarbeiten, fehlendem Wasser oder Strom, Gefahrensituationen oder anderen Umständen aus dem Verantwortungsbereich der Kundschaft nicht oder nur teilweise möglich, darf der reservierte Aufwand beziehungsweise die Anfahrt verrechnet werden.

 

7. Preise, Mehrwertsteuer und Zusatzaufwand

Es gelten die in der Offerte oder Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zusatzarbeiten, Wartezeiten, erschwerte Bedingungen, ausserordentliche Verschmutzungen, zusätzliche Anfahrten, Entsorgungskosten, Spezialmaterial und Leistungen ausserhalb der vereinbarten Einsatzzeiten werden separat verrechnet.

Bei laufenden Aufträgen können Preise mit angemessener Vorankündigung angepasst werden, insbesondere bei Änderungen von Löhnen, Sozialabgaben, Versicherungsprämien, Material-, Energie- oder Transportkosten. Die Kundschaft kann den Auftrag auf den Zeitpunkt der Preisanpassung gemäss vereinbarter Kündigungsfrist beenden.

 

8. Zahlungsbedingungen und Verzug

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar. Fehlt eine besondere Angabe, beträgt die Zahlungsfrist 10 Kalendertage ab Rechnungsdatum.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät die Kundschaft ohne weitere Mahnung in Verzug. Die Inäbnit Reinigungen GmbH kann einen Verzugszins von 5 % pro Jahr sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten verlangen. Bei offenen Forderungen darf sie weitere Leistungen nach vorheriger Mitteilung aussetzen oder Vorauszahlung verlangen.

 

9. Absage, Verschiebung und Kündigung

Absagen oder Verschiebungen sind der Inäbnit Reinigungen GmbH so früh wie möglich mitzuteilen. Bei kurzfristiger Absage kann der reservierte Personal- und Organisationsaufwand wie folgt verrechnet werden, soweit kein höherer nachgewiesener Schaden entstanden ist:

  • Mehr als 5 Arbeitstage vor dem Einsatz: keine Stornokosten.
  • 2 bis 5 Arbeitstage vor dem Einsatz: bis zu 50 % des vorgesehenen Auftragswertes.
  • Weniger als 48 Stunden vor dem Einsatz oder bei fehlendem Zugang: bis zu 100 % des vorgesehenen Auftragswertes.

Daueraufträge können unter Einhaltung der in der Offerte oder im Vertrag genannten Frist gekündigt werden. Fehlt eine besondere Regelung, gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Monatsende. Das Recht zur fristlosen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

 

10. Abnahme, Beanstandungen und Nachbesserung

Die Kundschaft prüft die ausgeführten Arbeiten nach Möglichkeit unmittelbar nach Abschluss. Sichtbare Mängel sind spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Einsatzende mit einer nachvollziehbaren Beschreibung und, soweit möglich, mit Fotos zu melden. Bei verdeckten Mängeln erfolgt die Meldung unverzüglich nach Entdeckung.

Bei berechtigter Beanstandung erhält die Inäbnit Reinigungen GmbH Gelegenheit zur kostenlosen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Eine eigenmächtige Beauftragung Dritter oder Kürzung der Rechnung ist vor Ablauf dieser Nachbesserungsfrist nicht zulässig, ausser die Nachbesserung ist unzumutbar oder wird verweigert.

Normale Abnutzung, dauerhafte Verfärbungen, Materialalterung, Vorschäden sowie Ergebnisse, die trotz fachgerechter Reinigung technisch nicht erreichbar sind, gelten nicht als Mangel.

 

11. Schäden und Haftung

Schäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, schriftlich zu melden und ausreichend zu dokumentieren. Die betroffenen Gegenstände oder Bereiche dürfen bis zur Abklärung nicht verändert, entsorgt oder repariert werden, soweit dies zumutbar ist.

Die Inäbnit Reinigungen GmbH haftet für direkte Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen schuldhaft verursachen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, auf den unmittelbaren und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Betriebsunterbruch ist ausgeschlossen, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.

Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Absicht, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben oder körperlicher Integrität oder soweit das Gesetz einen Ausschluss verbietet.

 

12. Schlüssel, Zutritt und Alarmanlagen

Überlassene Schlüssel, Badges und Zugangsdaten werden vertraulich behandelt und nur für die Vertragserfüllung verwendet. Die Kundschaft informiert über Alarmanlagen, Schliesszeiten und besondere Zutrittsregeln.

Kosten aufgrund falscher oder unvollständiger Instruktionen, ausgelöster Alarme oder unnötiger Sicherheitsdienste können der Kundschaft belastet werden, sofern die Inäbnit Reinigungen GmbH den Vorfall nicht zu vertreten hat.

 

13. Material, Geräte und Entsorgung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, stellt die Inäbnit Reinigungen GmbH die üblichen Reinigungsmittel und Geräte bereit. Kundeneigene Produkte oder Geräte werden nur auf ausdrückliche Weisung und auf Risiko der Kundschaft verwendet, sofern keine Pflichtverletzung der Inäbnit Reinigungen GmbH vorliegt.

Die Entsorgung von Sonderabfällen, grossen Mengen, Bauschutt, Elektrogeräten, Chemikalien, biologisch gefährlichen Stoffen oder vertraulichen Unterlagen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

14. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Inäbnit Reinigungen GmbH bearbeitet Personendaten, die zur Offertstellung, Vertragsabwicklung, Einsatzplanung, Rechnungsstellung, Qualitätssicherung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind. Daten können hierfür an eingesetzte Dienstleister, Mitarbeitende, Treuhandstellen, Versicherungen oder Behörden weitergegeben werden, soweit dies notwendig und zulässig ist.

Kundeninformationen und Wahrnehmungen in privaten oder geschäftlichen Räumen werden vertraulich behandelt. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Auskunftspflichten bleiben vorbehalten. Weitere Einzelheiten können in einer separaten Datenschutzerklärung geregelt werden.

 

15. Höhere Gewalt

Kann eine Leistung wegen Ereignissen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden – insbesondere Naturereignisse, behördliche Massnahmen, Epidemien, Streiks, Verkehrssperren, Energieausfälle oder erhebliche Lieferstörungen –, verlängern sich Fristen angemessen. Schadenersatzansprüche wegen solcher Verzögerungen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

16. Änderungen der AGB

Bei laufenden Vertragsverhältnissen kann die Inäbnit Reinigungen GmbH diese AGB aus sachlichen Gründen anpassen. Wesentliche Änderungen werden der Kundschaft in geeigneter Form mitgeteilt. Widerspricht die Kundschaft nicht innerhalb von 30 Tagen und setzt sie den Auftrag fort, gelten die Änderungen als angenommen. Bei wesentlichen nachteiligen Änderungen besteht ein Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens.

 

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

 

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Inäbnit Reinigungen GmbH. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

 

Kontakt und Vertragsbestandteil

Die aktuellen Kontaktdaten ergeben sich aus der Offerte, Auftragsbestätigung oder Rechnung. Mit der Auftragserteilung bestätigt die Kundschaft, dass ihr diese AGB vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht wurden. Die Annahme kann insbesondere durch Unterzeichnung der Offerte, elektronische Bestätigung oder Inanspruchnahme der Dienstleistung erfolgen.

 

Gültig ab: Juli 2026

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